Vorsicht, falsche Rechnungen.
Dieser Satz steht in den letzten Wochen über mannigfaltigen LinkedIn-Beiträgen.
Immer wieder ähnliche Maschen: Schreiben eines Amtsgerichts, erfundene Register-Eintragungen. Und Menschen fallen anscheinend darauf rein.
Mehrfach in der Woche scrollen wir an diesen Warnungen vorbei. Hunderte Likes. Dutzende Kommentare. „Danke für die Warnung!". „Bei mir auch angekommen!"
Regt das niemanden zum Nachdenken an?
Das sind nicht nur Betrügereien. Das sollte als Dokumentenfälschung verfolgt werden.
Doch wo bleibt die Staatsanwaltschaft? – Abgesehen davon, dass die meisten überlastet sind.
Früher gab es Banknoten. „20 Deutsche Mark“, „50 Deutsche Mark“. Ausgegeben von der Deutschen Bundesbank.
Darauf stand: „Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft."
Klare Ansage. Klare Konsequenz.
Die entscheidende Frage ist also:
Wie ist es möglich, dass derartige Dokumente in Umlauf gebracht werden können, ohne unmittelbar als „Fälschung" aufzufliegen?
Denn die Fälschungen sind nicht mal wirklich „gut".
Banknoten hatten Wasserzeichen. Sicherheitsstreifen. Spezialdruckverfahren.
Amtsdokumente heute? Normales Papier. Standard-Layout. Jeder, der eine Textverarbeitung bedienen kann, könnte sie nachbauen.
Man könnte sogar fragen: Dürfte es sich dabei überhaupt noch Amtsschreiben handeln, wenn deren Fälschung jedem möglich ist, der Word öffnen kann?
Ist das nicht absurd?
Wenn jeder mit Word ein „Amtsschreiben“ basteln kann, was macht ein echtes Amtsschreiben dann noch amtlich?
Wo bleibt der Unterschied zwischen echt und gefälscht?
Wie ist deine Sicht, welche Fragen kommen bei dir auf?